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Ungültige Renovierungsklausel - Höhere Miete droht
Vermieter von Sozialwohnungen können die Miete erhöhen, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig ist und der Mieter eine Nachbesserung ablehnt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Von dem Urteil können tausende Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen betroffen sein, weil der BGH in der Vergangenheit eine Reihe von Klauseln zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt hat (Az.: VIII ZR 177/09).
Das Gericht betonte, dass sich allerdings nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum die Renopvierungskosten auf den Mieter abwälzen lassen, nicht aber bei frei finanzierten Wohnungen. Denn anders als bei frei finanzierten Wohnungen wede bei öffentlich finanzierten Wohnungen eine sogenannte Kostenmiete erhoben; diese richtet sich nach Kostenelementen - und nicht nach der marktüblichen bzw. ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet das Urteil als problematisch, da es Mieter in Sozialwohnungen schlechter stelle als diejenigen in frei finanzierten Wohnungen. Nach seinen Angaben gibt es etwa 1,8 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland. Mieter in Sozialwohnungen müssten nun mit spürbaren Mieterhöhungen rechnen. Sie sollten genau prüfen, ob sie sich auf die Unwirksamkeit der Regelung zu den Schönheitsreparaturen berufen, riet der Verband. Möglicherweise kann es für sie günstiger sein, die Schönheitsreparaturen im Einverständnis mit dem Vermieter zu ändern, so der Deutsche Mieterbund.
Quelle: n-tv

