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Mieter dürfen Schönheitsreparaturen selbst durchführen
Mieter dürfen ihre Wohnung selbst renovieren. Sie können vom Eigentümer nicht vertraglich verpflichtet werden, einen Handwerker zu beauftragen. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 09.06.2010 entschieden. Dem Urteil zufolge müssen Schönheitsreparaturen zwar fachgerecht ausgeführt werden , aber lediglich "in mittlerer Art und Güte". Dies setzt nicht zwingend den Auftrag an eine Fachfirma voraus, meinten die Richter. Ein solcher Zwang wäre eine "unangemessene Benachteiligung". Der Mieterbund begrüßte das BGH-Urteil. Das sei wirtschaftlich vernünftig und halte die Kosten im Rahmen.
Quelle: Nachrichtenagentur apn

