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Lars Lorenz
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Die "ca."-Angabe im Mietvertrag hilft dem Vermieter nicht!
Ist die Wohfläche in einem Mietvertrag mit dem Zusatz "ca." angegeben, gilt für die Berechnung einer Minderung dennoch die zahlenmäßig genannte Fläche. Der relativierende Zusatz "ca." führt nicht zu einer zusätzlichen Toleranzschwelle für den Vermieter. Mit diesem Urteil vom 10.03.2010 (VIII ZR 144/09) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtssprechung bekräftigt, dass die Abweichung von einer als Beschaffenheit vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 Prozent zum Nachteil des Mieters einen Sachmangel darstellt, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigt.

